Anmeldung Jugendzeltlager

Infos zum Teilnehmer

Hinweis

Aufgrund der beschränkten Kochmöglichkeiten kann auf andere Ernährungsformen leider keine Rücksicht genommen werden.

Angaben für ärztliche Hilfe

Falls keine Krankenversichertenkarte (Privatversichert) oder ein „internationaler Krankenschein“ vorliegt benötigen wir:

Kontakt für Notfälle während des Lagers

1 + 0 = ?

Lagerregeln

Da wir uns im Jugendlager natürlich ein harmonisches Miteinander wünschen, gibt es gewisse Regeln. Wir bemühen uns nicht allzu streng zu sein, weil wir aber die Verantwortung tragen, werden wir diese Regeln durchsetzen:

  1. Keine Waffen oder gefährliche Gegenstände auf dem Lager. Taschenmesser oder Ähnliches  sind natürlich erwünscht, schließlich sind wir ein Naturzeltlager. Falls deine Klinge allerdings  länger als 30cm ist und eine Blutrinne besitzt, besser zu Hause lassen!
  2. Kein Alkohol
  3. Keine Drogen (sollten wir jemanden erwischen, müssen wir das zur Anzeige bringen)
  4. Rauchen erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
  5. In den Zelten wird nach Geschlechtern getrennt geschlafen und alles was diese Regelung  impliziert
  6. Kein ökologisch unverträgliches Verhalten
  7. Keine Gewalttätigkeiten oder gruppenunverträgliches Verhalten
  8. Der Lagerplatz darf außerhalb gemeinsamer Unternehmungen nicht alleine und nur nach  Abmeldung verlassen werden, Rückkehr bis spätestens um 22 Uhr
  9. Den Anweisungen der Leiter ist Folge zu leisten (jemand muss schließlich sagen, wo es lang  geht. Und im Zweifel sind das wir :) )

Sollte ein Teilnehmer in Konflikt mit diesen Regelungen kommen, behält sich das Leiterteam vor in  eigenem Ermessen folgende Konsequenzen zu ziehen:

  • Verwarnung
  • Sonder- oder Zusatzaufgaben
  • Ausschluss von bestimmten Unternehmungen / Aktivitäten

In schweren Fällen oder bei wiederholtem Fehlverhalten kann der Teilnehmer auf eigene Kosten  nach Hause geschickt werden!

Die Entscheidung hierüber obliegt ausschließlich der Lagerleitung.

Die Ergreifung dieser Maßnahme wird der Kontaktadresse für Notfälle mitgeteilt.

Einverständniserklärung zur Verwendung von Fotos

Auf der Freizeitmaßnahme werden durch Mitarbeitende und Teilnehmende viele Fotos zu Erinnerungszwecken gemacht. Sicher wird auch Ihr Kind (bzw. bei Volljährigkeit Du selbst) auf  einigen Bilder zu erkennen sein. Da das Recht am eigenen Bild ein Teil des vom Gesetz geschützten  allgemeinen Persönlichkeitsrechts (§ 22, Kunsturheberrechtsgesetz) ist, gilt der Grundsatz, dass  Fotos nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder veröffentlicht werden dürfen. Es handelt  sich um eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung. Deshalb muss bei Minderjährigen eine  Einwilligung durch den gesetzlichen Vertreter erklärt werden. Bei volljährigen Teilnehmenden reicht  die Einwilligung des Teilnehmenden selbst. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Fotos, auf denen Ihr(e) Sohn/Tochter zu erkennen ist, zu den im Folgenden genannten Zwecken verwendet werden dürfen und verzichten zugleich ausdrücklich auf eine Vergütung der veröffentlichten Fotos und Videosequenzen:

  • Verwendung der Bilder und kurzen Videos durch den Veranstalter in seinen Publikationen und  zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit (Print und Internet)
  • Bilder auf CD/Speichermedium zur Weitergabe an Freizeitteilnehmer zu privatem Gebrauch (ohne das Recht, sie eigenständig in sozialen Netzwerken zu veröffentlichen).

Hinweis: Es besteht für den Veranstalter keine Verpflichtung zur Veranlassung der Beseitigung in Suchmaschinen, Social-Media-Portalen, Bildportalen oder sonstigen digitalen Medien (z.B.  Facebook, Twitter, Instagram, WhatsApp), soweit der Veranstalter die Einstellungen dort nicht selbst  vorgenommen oder aktiv veranlasst hat. Auf Fotos und Videos, die die Teilnehmenden machen, hat  der Veranstalter keinen Einfluss; er ist nicht verpflichtet, diesbezüglich Verbote oder Gebote  auszusprechen bzw. Kontrollen vorzunehmen.

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt[at]bnan-naturschutz.de widerrufen.

Die Datenschutzerklärung finden Sie hier.