Lagerregeln
Da wir uns im Jugendlager natürlich ein harmonisches Miteinander wünschen, gibt es gewisse Regeln. Wir bemühen uns nicht allzu streng zu sein, weil wir aber die Verantwortung tragen, werden wir diese Regeln durchsetzen:
- Keine Waffen oder gefährliche Gegenstände auf dem Lager. Taschenmesser oder Ähnliches sind natürlich erwünscht, schließlich sind wir ein Naturzeltlager. Falls deine Klinge allerdings länger als 30cm ist und eine Blutrinne besitzt, besser zu Hause lassen!
- Kein Alkohol
- Keine Drogen (sollten wir jemanden erwischen, müssen wir das zur Anzeige bringen)
- Rauchen erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
- In den Zelten wird nach Geschlechtern getrennt geschlafen und alles was diese Regelung impliziert
- Kein ökologisch unverträgliches Verhalten
- Keine Gewalttätigkeiten oder gruppenunverträgliches Verhalten
- Der Lagerplatz darf außerhalb gemeinsamer Unternehmungen nicht alleine und nur nach Abmeldung verlassen werden, Rückkehr bis spätestens um 22 Uhr
- Den Anweisungen der Leiter ist Folge zu leisten (jemand muss schließlich sagen, wo es lang geht. Und im Zweifel sind das wir :) )
Sollte ein Teilnehmer in Konflikt mit diesen Regelungen kommen, behält sich das Leiterteam vor in eigenem Ermessen folgende Konsequenzen zu ziehen:
- Verwarnung
- Sonder- oder Zusatzaufgaben
- Ausschluss von bestimmten Unternehmungen / Aktivitäten
In schweren Fällen oder bei wiederholtem Fehlverhalten kann der Teilnehmer auf eigene Kosten nach Hause geschickt werden!
Die Entscheidung hierüber obliegt ausschließlich der Lagerleitung.
Die Ergreifung dieser Maßnahme wird der Kontaktadresse für Notfälle mitgeteilt.
Einverständniserklärung zur Verwendung von Fotos
Auf der Freizeitmaßnahme werden durch Mitarbeitende und Teilnehmende viele Fotos zu Erinnerungszwecken gemacht. Sicher wird auch Ihr Kind (bzw. bei Volljährigkeit Du selbst) auf einigen Bilder zu erkennen sein. Da das Recht am eigenen Bild ein Teil des vom Gesetz geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts (§ 22, Kunsturheberrechtsgesetz) ist, gilt der Grundsatz, dass Fotos nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder veröffentlicht werden dürfen. Es handelt sich um eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung. Deshalb muss bei Minderjährigen eine Einwilligung durch den gesetzlichen Vertreter erklärt werden. Bei volljährigen Teilnehmenden reicht die Einwilligung des Teilnehmenden selbst. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Fotos, auf denen Ihr(e) Sohn/Tochter zu erkennen ist, zu den im Folgenden genannten Zwecken verwendet werden dürfen und verzichten zugleich ausdrücklich auf eine Vergütung der veröffentlichten Fotos und Videosequenzen:
- Verwendung der Bilder und kurzen Videos durch den Veranstalter in seinen Publikationen und zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit (Print und Internet)
- Bilder auf CD/Speichermedium zur Weitergabe an Freizeitteilnehmer zu privatem Gebrauch (ohne das Recht, sie eigenständig in sozialen Netzwerken zu veröffentlichen).
Hinweis: Es besteht für den Veranstalter keine Verpflichtung zur Veranlassung der Beseitigung in Suchmaschinen, Social-Media-Portalen, Bildportalen oder sonstigen digitalen Medien (z.B. Facebook, Twitter, Instagram, WhatsApp), soweit der Veranstalter die Einstellungen dort nicht selbst vorgenommen oder aktiv veranlasst hat. Auf Fotos und Videos, die die Teilnehmenden machen, hat der Veranstalter keinen Einfluss; er ist nicht verpflichtet, diesbezüglich Verbote oder Gebote auszusprechen bzw. Kontrollen vorzunehmen.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt[at]bnan-naturschutz.de widerrufen.
